Online Service
Wichtige Obliegenheiten
Hier erhalten Sie die Obliegenheiten bei Vertragsabschluss sowie im Schadensfall.
Online Schadensservice
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Glasbruch
• Foto• Rechnung -
Maschinenbruch und Elektro-Geräte
• Besichtigungsort
• Anschaffungsrechnung (Alter, Marke, Type)
• Reparaturkostenvoranschlag bzw. Rechnung
• Beschädigte Teile aufbewahren -
Feuer
• Anzeigenbestätigung
• Schadenfotos -
indirekter Blitz
• Schadendatum
• Beschädigte Teile aufbewahren
• Besichtigungsort -
Einbruch
• Anzeigenbestätigung
• Fotos
• Aufstellung der gestohlenen und beschädigten Gegenstände -
Sturm
• Schadendatum
• Schadenfotos
• Kostenvoranschlag bzw. Rechnung -
Leitungswasser
• Fotos
• Genaue Beschreibung von Ursache und Hergang
• Ungefähre Schadenhöhe -
Haftpflicht
• Genaue Daten des Geschädigten (Name, Adresse und Telefonnummer)
• Detailierte Sachverhaltsdarstellung -
Berufsunfähigkeit
• Ärztliche Bestätigung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
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Betriebsunterbrechung für Freiberufler (z.B. Anwalt, Steuerberater etc.)
• Ärztliche Bestätigung über die Dauer der Erwerbsunfähigkeit
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Krankenversicherung
• Unterlagen bitte zuerst bei der Sozialversicherung einreichen
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KFZ-Haftpflicht
• Vollständig ausgefüllter Unfallbericht
• Eigene Daten und Daten des Geschädigten (Name, Adresse, Kennzeichen und Telefonnummer) -
KFZ-Kasko
• Polizeiliche Anzeigenbestätigung bei Parkschaden, Vandalismus, Tierschaden und Einbruch
• Kennzeichen und Telefonnummer -
Unfall
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Glasbruch
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Maschinenbruch und Elektro-Geräte
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indirekter Blitz
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Einbruch
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Leitungswasser
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Haftpflicht
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Berufsunfähigkeit
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Betriebsunterbrechung für Freiberufler (z.B. Anwalt, Steuerberater etc.)
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Krankenversicherung
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KFZ-Haftpflicht
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KFZ-Kasko
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Unfall
Füllen Sie die entsprechende Schadenmeldung so genau wie möglich aus und senden Sie uns diese mit den benötigten Unterlagen per Email an schaden@rsvgmbh.at. Wir werden uns so rasch als möglich um Ihre Schadenregulierung bemühen.
Formulare
Hier finden Sie weitere wichtige Formulare zum downloaden:
Formular Sachversicherung:
Sonstige Formulare:
OGH-Entscheidungen
Hier können Sie die Entscheidungen des OGH mitverfolgen und downloaden.
Haushalt:
Einbruch - gilt das bloße Zuziehen der Wohnungseingangstür auf der Außenseite als Versperren - Leistungsfreiheit?
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